Glausen News
4. Mai 2026
Berufliche Vorsorge 2. Teil: Konkrete Stellhebel für ein spürbar höheres Alterskapital
Die berufliche Vorsorge (BVG) ist für viele Erwerbstätige der wichtigste Sparbaustein fürs Alter. Dennoch schöpfen zahlreiche Vorsorgelösungen das vorhandene Potenzial nicht aus. Dabei lassen sich mit gezielten Anpassungen deutlich höhere Altersleistungen erzielen – steuerlich effizient und nicht selten ohne grosse Mehrbelastung im Nettolohn. Nachfolgend zeigen wir die wichtigsten Stellhebel rund ums Sparen in der beruflichen Vorsorge auf.
Mehr versicherter Lohn als Basis für eine verbesserte Vorsorge
Ein zentraler Faktor für das Sparen in der Pensionskasse ist der versicherte Lohn. Gesetzlich wird vom AHV-Jahreslohn ein fixer Koordinationsabzug von CHF 26’460 (Stand 2026) abgezogen. Gerade bei Teilzeitangestellten reduziert dies den versicherten Lohn massiv – und damit auch die Sparbeiträge. Der Koordinationsabzug kann an den Beschäftigungsgrad gekoppelt werden, er kann fix reduziert werden, oder er wird ganz weggelassen. Die Wirkung ist unmittelbar:
höhere Sparbeiträge
höheres Alterskapital
bessere Leistungen bei Invalidität und Tod
Gerade «Langzeit-Teilzeitangestellte» profitieren sehr von einem Koordinationsabzug in Abhängigkeit zum Beschäftigungsgrad! Oft sind es Frauen, die aufgrund von Familien- und Care-Arbeit lange «nur» Teilzeit arbeiten können.
Höhere Sparbeiträge
Das BVG legt lediglich ein gesetzliches Minimum fest. Durch höhere Sparprozente – insbesondere auch für jüngere Versicherte – kann das Altersguthaben langfristig stark erhöht werden. Wichtig dabei:
Sparbeiträge sind steuerfrei (für Arbeitnehmende und Arbeitgeber)
der Zinseszinseffekt verstärkt sich, je länger die Verzinsungsdauer und je schneller ein Kapital aufgebaut ist.
Einkaufspotenzial entsteht früher und in grösserem Umfang
Ein gut ausgestalteter Sparplan ist einer der wirkungsvollsten und nachhaltigsten Hebel der Altersvorsorge.
Arbeitgeberanteil clever ausgestalten
Gesetzlich müssen Arbeitgebende mindestens 50 % der BVG-Beiträge übernehmen. Viele moderne Vorsorgelösungen gehen darüber hinaus. Gerade im Wettbewerb um Fachkräfte gewinnt dieser Punkt zunehmend an Bedeutung.
Einkäufe in die Pensionskasse gezielt nutzen
Einkäufe in die berufliche Vorsorge zählen zu den steuerlich effizientesten Sparmassnahmen überhaupt. Sie ermöglichen es, allfällige Vorsorgelücken zu schliessen und das Alterskapital erheblich zu erhöhen. Die wichtigsten Vorteile:
vollständige steuerliche Abzugsfähigkeit
sofortige Stärkung der Altersleistungen
flexible Planung über mehrere Jahre möglich
Eine saubere Abstimmung mit Pensionierungs- und Kapitalbezugsszenarien ist dabei zentral.
Verzinsung nicht unterschätzen
Nicht jede Pensionskasse verzinst das Altersguthaben gleich. Langfristig wirkt sich eine höhere Verzinsung sehr deutlich aus und kann mehrere zehntausend Franken zusätzliches Alterskapital bedeuten.
Kaderlösungen und 1e-Pläne für höhere Einkommen
Für Einkommen oberhalb von CHF 136'080.- (Stand 2026) bieten sogenannte 1e-Pläne zusätzliche Spar- und Renditechancen. Diese Lösungen ermöglichen eine individuellere Anlagestrategie und mehr Transparenz – bei gleichzeitigem Verzicht auf systembedingte Umverteilungen. Gerade für Kader und Führungskräfte stellen solche Lösungen eine sehr interessante Ergänzung zur klassischen Vorsorge dar.
Fazit
Wer sich mit seiner beruflichen Vorsorge aktiv auseinandersetzt (und das tun wir als Ihr Versicherungspartner), kann viel erreichen. Bereits mit einzelnen, aber gezielten Anpassungen durch
die Höhe des versicherten Lohnes,
optimierte Sparpläne,
eine individuelle Finanzierung,
die Wahl der "passenden" Vorsorgestiftung (und damit eine nachhaltig bessere Verzinsung des Alterskapitals)
Wir erzählen Ihnen gerne mehr dazu. Kontaktieren Sie uns ungeniert via Online-Formular oder wenden Sie sich direkt an Michael Kurt.
Michael Kurt, Mitglied Geschäftsleitung
E-Mail
Tel. 033 225 40 25

Weitere Newsbeiträge
Zugegeben: Die berufliche Vorsorge wirkt auf den ersten Blick komplex. Viele Versicherte haben ihren Vorsorgeausweis noch nie im Detail gelesen. Das ist verständlich – aber genau hier liegt grosses ungenutztes Potenzial.
Warum das Thema so wichtig ist
Das BVG Obligatorium erreicht zusammen mit der AHV-Rente im Pensionsalter nur rund 50–60 % des Erwerbseinkommens.
Gleichzeitig sind darin zentrale Risikoleistungen enthalten: Invaliden‑, Hinterbliebenen‑ und Kinderrenten sichern im Ernstfall die finanzielle Existenz der Familie.
Das gesetzliche BVG‑Obligatorium allein reicht in vielen Fällen nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard im Alter zu halten.
Wer diese Lücke erst kurz vor der Pensionierung schliessen möchte, wird feststellen: Das lässt sich nichts mehr „rumreissen“. Berufliche Vorsorge wirkt über Zeit, nicht über hektische Einzelmassnahmen.
Der konkrete Nutzen eines Anbietervergleichs
Ein unabhängiger Vergleich der Vorsorgeeinrichtungen bringt Ihnen handfeste Vorteile:
Bei teilautonomen Lösungen lassen sich häufig CHF 300–800 pro versicherte Person und Jahr einsparen (Bei 20 Mitarbeitenden entspricht das CHF 6’000–16’000 jährlich).
Erfolgreiche Vorsorgeeinrichtungen bezahlen 3–5 % Zins (BVG‑Obligatorium nur 1,25 % Verzinsung!).
Über 25–30 Jahre macht eine Höherverzinsung einen Unterschied von Zehntausenden Franken pro Person im Alterskapital aus.
Teilweise 20–40 % höhere Invaliden‑ oder Hinterlassenenleistungen bei vergleichbaren Beiträgen.
Mehr Flexibilität bei Einkäufen, Kapitalbezug und Pensionierungsmodellen.
Jetzt besonders relevant: Kündigungsfrist 30.06.2026
Wer diese Frist verpasst, bleibt in der bestehenden Lösung meist ein weiteres Jahr gebunden. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die bestehende Lösung zu analysieren und die beste Vorsorgeeinrichtung für die Zukunft auszuwählen. Wir kennen die einzelnen Anbieter bestens und helfen Ihnen gerne bei der Verbesserung Ihrer Beruflichen Vorsorge. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.
Michael Kurt, Mitglied Geschäftsleitung
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Tel. 033 225 40 25
Wir beobachten derzeit, dass verschiedene Versicherer den Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Krieg, Streik, Unruhen, Terrorismus und Minen einschränken oder gar komplett aufkündigen. Einige erste Versicherer haben damit begonnen, die entsprechenden Klauseln komplett aus den Verträgen unabhängig von Abgangs- oder Zielort zu streichen. Andere Versicherer schränken die Deckung lediglich bei Transporten von, nach oder durch den persischen bzw. arabischen Golf, insbesondere die Strasse von Hormus und den Golf von Oman ein. Für Transporte, die nach einer kurzen Kündigungsfrist noch nicht begonnen wurden, besteht in diesen Gebieten teilweise kein Versicherungsschutz mehr.
Für Unternehmen im Transport‑ und Logistikbereich ist es deshalb entscheidend, genau zu prüfen, ob der Versicherungsschutz für geplante Transporte tatsächlich besteht. Im Zweifelsfall empfehlen wir dringend, vor Transportbeginn beim Versicherer nachzufragen und Klarheit zu schaffen.
Wir verfolgen diese Entwicklungen laufend, analysieren die Auswirkungen auf bestehende Policen und unterstützen unsere Kundinnen und Kunden dabei, Deckungslücken rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Louis Scheidegger, Mitglied Geschäftsleitung
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Tel. 033 225 40 25
Diese Frage stellt sich aktuell immer häufiger – und das aus gutem Grund. Seit dem 7. Juli 2024 müssen bei neu zugelassenen Fahrzeugen in der Schweiz verschiedene Fahrerassistenzsysteme aktiv sein. Dazu gehören u. a. Notbremsassistenten oder Spurhaltewarnsysteme, die im Normalbetrieb nicht deaktiviert werden dürfen.
Ebenfalls obligatorisch ist der Unfalldatenschreiber (Event Data Recorder, EDR). Er erfasst relevante Fahrzeug- und Systemdaten rund um ein Ereignis und zeigt danach klar, ob sicherheitsrelevante Systeme ausgeschaltet waren.
Warum ist das wichtig?
Wird ein gesetzlich vorgeschriebenes Assistenzsystem bewusst deaktiviert und kommt es zu einem Unfall, kann das deutliche Folgen haben:
Versicherungsrechtlich: Bei nachgewiesener Deaktivierung kann die Versicherung Leistungen kürzen oder Regress nehmen – insbesondere bei Grobfahrlässigkeit.
Strafrechtlich: Das absichtliche Ausschalten eines sicherheitsrelevanten Systems kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht bewertet werden. Abhängig vom Unfall gilt dies als grobe Verkehrsregelverletzung, was Bussen oder auch den Entzug des Führerausweises zur Folge haben kann.
Fazit
Das Ausschalten vorgeschriebener Assistenzsysteme ist kein Bagatelldelikt. Dank des Unfalldatenschreibers ist ein solches Verhalten nach einem Ereignis meist eindeutig nachweisbar – und führt entsprechend zu Konsequenzen. Wer das Thema vertiefen oder eine versicherungstechnische Einschätzung für den eigenen Betrieb wünscht, darf sich gerne bei uns melden.
Florian Rubin, Mandatsverantwortlicher
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