23. Juni 2026

Gut versichert auf Reisen – privat und geschäftlich

Reisen gehört für viele zum Alltag – sei es privat in den Ferien oder geschäftlich. Flüge werden gebucht, Hotels reserviert und Termine geplant. Weniger selbstverständlich ist hingegen der Gedanke an mögliche Risiken. Genau dabei kann eine Reiseversicherung eine wichtige Rolle spielen.
 

Eine passende Reiseversicherung schützt vor finanziellen Folgen, die unerwartet und erheblich sein können. Dazu gehören insbesondere Annullationskosten, wenn eine Reise kurzfristig nicht angetreten werden kann – beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Unfall. Ebenso wichtig ist der Schutz bei einem Reiseabbruch, falls ein Aufenthalt vorzeitig beendet werden muss.
 

Zentral ist zudem die medizinische Absicherung im Ausland. Behandlungskosten können je nach Land sehr hoch ausfallen. Auch ein medizinisch notwendiger Rücktransport in die Schweiz kann erhebliche Zusatzkosten verursachen. Eine entsprechende Deckung ist deshalb kein Detail, sondern ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Absicherung.
 

Ergänzende Leistungen wie eine Gepäckversicherung können sinnvoll sein, insbesondere bei wertvollen Gegenständen oder längeren Reisen. Entscheidend ist dabei weniger die Anzahl der Bausteine, sondern vielmehr, dass die gewählte Lösung zur individuellen Situation passt.
 

Häufig unterschätzt wird die Bedeutung von Reiseversicherungen im geschäftlichen Kontext. Bei Geschäftsreisen bestehen zusätzliche Risiken, etwa im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit oder mitgeführter Ausrüstung. Spezielle Geschäftsreiseversicherungen tragen diesen Anforderungen Rechnung und bieten entsprechend erweiterte Deckungen. Besonders relevant ist dies für Personen, die regelmässig unterwegs sind oder geschäftliche Aufenthalte mit privaten Ferien kombinieren.
 

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Transparenz über bestehende Leistungen. Reiseversicherungsdeckungen sind teilweise bereits vorhanden – etwa über Kreditkarten, Verbandsmitgliedschaften oder bestehende Versicherungen wie die Hausratversicherung. Diese Leistungen sind jedoch oft begrenzt oder unterscheiden sich in Umfang und Qualität.
 

Deshalb lohnt es sich, eine klare Übersicht zu schaffen: Welche Deckungen bestehen bereits? Wo gibt es Lücken? Und wo besteht allenfalls eine doppelte Absicherung? Wer diese Fragen beantwortet, kann die eigene Absicherung optimieren und gezielt Kosten sparen. Nicht alle Versicherer decken die gleichen Leistungen ab, das zeigte sich einmal mehr, als der Krieg im Iran begann und viele Reisen zwar durchgeführt werden konnten, aber nicht über die geplanten Flugrouten.
 

Im Zweifel ist es besser, etwas zu gut abgesichert zu sein als gar nicht. Entscheidend ist, dass die Reiseversicherung bewusst gewählt und auf die persönliche sowie berufliche Reisetätigkeit abgestimmt wird.
 

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Michael Kurt, Mitglied Geschäftsleitung
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Tel. 033 225 40 25

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Weitere Newsbeiträge

Wer den Schlüssel für ein Motofahrzeug weitergibt, muss sich vergewissern, dass der Lenker einen gültigen Führerausweis hat und auch, ob er den Führerausweis für die entsprechende Fahrzeugkategorie besitzt. Diese Pflicht gilt generell, im beruflichen wie privaten Bereich.
 

Bei unbekannten Personen gilt ist die physische Vorlage des Dokuments erforderlich, welches dann sicherheitshalber auch kopiert wird. Der Umfang der Kontrollpflicht hängt ansonsten von den Umständen und bestehenden Vertrauensbeziehungen ab (z.B. professionelle Vermietung vs. enge Beziehungen vs. Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis). Je enger das Vertrauensverhältnis ist, desto weniger streng fallen die Kontrollpflichten aus.
 

Im beruflichen Kontext muss der Arbeitgeber bei der Einstellung eines Mitarbeiters, der ein Fahrzeug führen soll, den Führerausweis verlangen und es genügt dann grundsätzlich eine einmalige Kontrolle des Führerausweises vor der ersten Fahrt. Im Weiteren darf der Arbeitgeber auf Grund des Vertrauensverhältnisses auch schon arbeitsrechtlich davon ausgehen, dass der Mitarbeiter ihn über Änderungen informiert. Hat der Arbeitgeber allerdings bei späteren Fahrten begründeten Anlass zur Annahme (z. B. wegen eines ihm bekannt gewordenen Verkehrsdeliktes, Verkehrsunfalles etc.), dass dem betreffenden Mitarbeiter der Führerausweise entzogen worden sein könnte, wobei dieser das nicht mitgeteilt hat, so muss er den Führerausweis kontrollieren. Eine tägliche Kontrolle ist bei angestellten Chauffeuren allerdings unzumutbar.
 

Im Übrigen sollte der Arbeitgeber jährlich in seinem Betrieb kontrollieren, ob die nötigen Fahrbewilligungen bei den Mitarbeitern vorliegen (Code 95, ggf. ärztliche Kontrolluntersuchungen etc.) und dies auch dokumentieren. Ansonsten setzt er oder auch ein direkter Vorgesetzter (z. B. Fuhrparkleiter) sich dem Risiko aus, dass er bei einer Widerhandlung gleich bestraft wird, wie der fehlbare Chauffeur, der ohne gültigen Führerausweis unterwegs ist.

Michael Kurt, Mitglied Geschäftsleitung
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Seit mehreren Jahren beobachten wir eine deutliche Verschärfung der Versicherungsmärkte. Restriktivere Risikopolitiken der Versicherer führen dazu, dass viele Unternehmen mit spürbaren Herausforderungen konfrontiert sind.
 

Insbesondere in zentralen Bereichen wie Sach-, Flotten-, Transport- oder Krankenversicherungen zeigen sich:
 

  • steigende Prämien

  • höhere Selbstbehalte

  • strengere Risikoprüfungen

  • Kündigungen von Verträgen durch Versicherer
     

Kostenentwicklung: Mehr als ein kurzfristiger Trend

In vielen Unternehmen haben sich die Versicherungskosten in den letzten Jahren deutlich erhöht – teilweise um ein Vielfaches. Diese Mehrkosten wirken sich direkt auf die Kostenstruktur aus und erhöhen den Druck auf die Margen.
 

Die Erfahrung zeigt: Ein reiner Versichererwechsel bietet oft nur kurzfristige Entlastung. Nach wenigen Jahren wiederholt sich die Situation – ein Kreislauf, der selten zu einer nachhaltigen Verbesserung führt.
 

Ein Umdenken ist gefragt

Wir sind überzeugt: Ein reiner Fokus auf den Preis greift heute zu kurz. Nachhaltiger Erfolg entsteht durch einen strategischen Ansatzwechsel:
 

  • Weg von reaktiver Schadenabwicklung

  • Hin zu einer proaktiven Partnerschaft mit Fokus auf Prävention und Risikosteuerung
     

Ihr Mehrwert im Überblick

Ein strukturierter Risk-Management-Ansatz ermöglicht Unternehmen mittelfristig:
 

  • Reduktion von Schadenereignissen (weniger Frequenzschäden)

  • Senkung der Kosten pro Schadenfall, wenn ein Ereignis eintritt

  • Signifikante Entlastung der Gesamtkosten, u. a. durch: reduzierte Ausfallzeiten geringeren administrativen Aufwand weniger Betriebsunterbrüche

  • Bessere Verhandlungsbasis gegenüber Versicherern, dank verbessertem Schadenverlauf
     

Nachhaltige Optimierung statt kurzfristiger Effekte

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Unternehmen messbare und nachhaltige Verbesserungen zu erreichen:
 

  • Weniger Schäden – tiefere Gesamtkosten

  • Höhere Sicherheit für Mitarbeitende und Betrieb

  • Stabilere Prozesse und geringere Komplexität


Gerne zeigen wir Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch, wie sich ein solcher Ansatz konkret in Ihrem Unternehmen umsetzen lässt und welches Einsparpotenzial realistisch erreichbar ist. Ihr Kontakt:

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Die berufliche Vorsorge (BVG) ist für viele Erwerbstätige der wichtigste Sparbaustein fürs Alter. Dennoch schöpfen zahlreiche Vorsorgelösungen das vorhandene Potenzial nicht aus. Dabei lassen sich mit gezielten Anpassungen deutlich höhere Altersleistungen erzielen – steuerlich effizient und nicht selten ohne grosse Mehrbelastung im Nettolohn. Nachfolgend zeigen wir die wichtigsten Stellhebel rund ums Sparen in der beruflichen Vorsorge auf.
 
Mehr versicherter Lohn als Basis für eine verbesserte Vorsorge
Ein zentraler Faktor für das Sparen in der Pensionskasse ist der versicherte Lohn. Gesetzlich wird vom AHV-Jahreslohn ein fixer Koordinationsabzug von CHF 26’460 (Stand 2026) abgezogen. Gerade bei Teilzeitangestellten reduziert dies den versicherten Lohn massiv – und damit auch die Sparbeiträge. Der Koordinationsabzug kann an den Beschäftigungsgrad gekoppelt werden, er kann fix reduziert werden, oder er wird ganz weggelassen. Die Wirkung ist unmittelbar: 
 

  • höhere Sparbeiträge

  • höheres Alterskapital

  • bessere Leistungen bei Invalidität und Tod 


Gerade «Langzeit-Teilzeitangestellte» profitieren sehr von einem Koordinationsabzug in Abhängigkeit zum Beschäftigungsgrad! Oft sind es Frauen, die aufgrund von Familien- und Care-Arbeit lange «nur» Teilzeit arbeiten können.

 
Höhere Sparbeiträge
Das BVG legt lediglich ein gesetzliches Minimum fest. Durch höhere Sparprozente – insbesondere auch für jüngere Versicherte – kann das Altersguthaben langfristig stark erhöht werden. Wichtig dabei:
 

  • Sparbeiträge sind steuerfrei (für Arbeitnehmende und Arbeitgeber)

  • der Zinseszinseffekt verstärkt sich, je länger die Verzinsungsdauer und je schneller ein Kapital aufgebaut ist.

  • Einkaufspotenzial entsteht früher und in grösserem Umfang


Ein gut ausgestalteter Sparplan ist einer der wirkungsvollsten und nachhaltigsten Hebel der Altersvorsorge.

 
Arbeitgeberanteil clever ausgestalten
Gesetzlich müssen Arbeitgebende mindestens 50 % der BVG-Beiträge übernehmen. Viele moderne Vorsorgelösungen gehen darüber hinaus. Gerade im Wettbewerb um Fachkräfte gewinnt dieser Punkt zunehmend an Bedeutung.
  
Einkäufe in die Pensionskasse gezielt nutzen
Einkäufe in die berufliche Vorsorge zählen zu den steuerlich effizientesten Sparmassnahmen überhaupt. Sie ermöglichen es, allfällige Vorsorgelücken zu schliessen und das Alterskapital erheblich zu erhöhen. Die wichtigsten Vorteile: 
 

  • vollständige steuerliche Abzugsfähigkeit

  • sofortige Stärkung der Altersleistungen

  • flexible Planung über mehrere Jahre möglich 


Eine saubere Abstimmung mit Pensionierungs- und Kapitalbezugsszenarien ist dabei zentral.

 
Verzinsung nicht unterschätzen
Nicht jede Pensionskasse verzinst das Altersguthaben gleich. Langfristig wirkt sich eine höhere Verzinsung sehr deutlich aus und kann mehrere zehntausend Franken zusätzliches Alterskapital bedeuten. 
 
Kaderlösungen und 1e-Pläne für höhere Einkommen
Für Einkommen oberhalb von CHF 136'080.- (Stand 2026) bieten sogenannte 1e-Pläne zusätzliche Spar- und Renditechancen. Diese Lösungen ermöglichen eine individuellere Anlagestrategie und mehr Transparenz – bei gleichzeitigem Verzicht auf systembedingte Umverteilungen. Gerade für Kader und Führungskräfte stellen solche Lösungen eine sehr interessante Ergänzung zur klassischen Vorsorge dar.
 
Fazit
Wer sich mit seiner beruflichen Vorsorge aktiv auseinandersetzt (und das tun wir als  Ihr Versicherungspartner), kann viel erreichen. Bereits mit einzelnen, aber gezielten Anpassungen durch
 

  • die Höhe des versicherten Lohnes,

  • optimierte Sparpläne,

  • eine individuelle Finanzierung,

  • die Wahl der "passenden" Vorsorgestiftung (und damit eine nachhaltig bessere Verzinsung des Alterskapitals)


Wir erzählen Ihnen gerne mehr dazu. Kontaktieren Sie uns ungeniert via Online-Formular oder wenden Sie sich direkt an Michael Kurt.

Michael Kurt, Mitglied Geschäftsleitung
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Zugegeben: Die berufliche Vorsorge wirkt auf den ersten Blick komplex. Viele Versicherte haben ihren Vorsorgeausweis noch nie im Detail gelesen. Das ist verständlich – aber genau hier liegt grosses ungenutztes Potenzial.

Warum das Thema so wichtig ist
 

  • Das BVG Obligatorium erreicht zusammen mit der AHV-Rente im Pensionsalter nur rund 50–60 % des Erwerbseinkommens.

  • Gleichzeitig sind darin zentrale Risikoleistungen enthalten: Invaliden‑, Hinterbliebenen‑ und Kinderrenten sichern im Ernstfall die finanzielle Existenz der Familie.

  • Das gesetzliche BVG‑Obligatorium allein reicht in vielen Fällen nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard im Alter zu halten.
     

Wer diese Lücke erst kurz vor der Pensionierung schliessen möchte, wird feststellen: Das lässt sich nichts mehr „rumreissen“Berufliche Vorsorge wirkt über Zeit, nicht über hektische Einzelmassnahmen.

Der konkrete Nutzen eines Anbietervergleichs

Ein unabhängiger Vergleich der Vorsorgeeinrichtungen bringt Ihnen handfeste Vorteile:
 

  • Bei teilautonomen Lösungen lassen sich häufig CHF 300–800 pro versicherte Person und Jahr einsparen (Bei 20 Mitarbeitenden entspricht das CHF 6’000–16’000 jährlich).

  • Erfolgreiche Vorsorgeeinrichtungen bezahlen 3–5 % Zins (BVG‑Obligatorium nur 1,25 % Verzinsung!).

  • Über 25–30 Jahre macht eine Höherverzinsung einen Unterschied von Zehntausenden Franken pro Person im Alterskapital aus.

  • Teilweise 20–40 % höhere Invaliden‑ oder Hinterlassenenleistungen bei vergleichbaren Beiträgen.

  • Mehr Flexibilität bei Einkäufen, Kapitalbezug und Pensionierungsmodellen.


Jetzt besonders relevant: Kündigungsfrist 30.06.2026


Wer diese Frist verpasst, bleibt in der bestehenden Lösung meist ein weiteres Jahr gebunden. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die bestehende Lösung zu analysieren und die beste Vorsorgeeinrichtung für die Zukunft auszuwählen. Wir kennen die einzelnen Anbieter bestens und helfen Ihnen gerne bei der Verbesserung Ihrer Beruflichen Vorsorge. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.

Michael Kurt, Mitglied Geschäftsleitung
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Wir beobachten derzeit, dass verschiedene Versicherer den Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Krieg, Streik, Unruhen, Terrorismus und Minen einschränken oder gar komplett aufkündigen. Einige erste Versicherer haben damit begonnen, die entsprechenden Klauseln komplett aus den Verträgen unabhängig von Abgangs- oder Zielort zu streichen. Andere Versicherer schränken die Deckung lediglich bei Transporten von, nach oder durch den persischen bzw. arabischen Golf, insbesondere die Strasse von Hormus und den Golf von Oman ein. Für Transporte, die nach einer kurzen Kündigungsfrist noch nicht begonnen wurden, besteht in diesen Gebieten teilweise kein Versicherungsschutz mehr.
 

Für Unternehmen im Transport‑ und Logistikbereich ist es deshalb entscheidend, genau zu prüfen, ob der Versicherungsschutz für geplante Transporte tatsächlich besteht. Im Zweifelsfall empfehlen wir dringend, vor Transportbeginn beim Versicherer nachzufragen und Klarheit zu schaffen.
 

Wir verfolgen diese Entwicklungen laufend, analysieren die Auswirkungen auf bestehende Policen und unterstützen unsere Kundinnen und Kunden dabei, Deckungslücken rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Louis Scheidegger, Mitglied Geschäftsleitung
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Diese Frage stellt sich aktuell immer häufiger – und das aus gutem Grund. Seit dem 7. Juli 2024 müssen bei neu zugelassenen Fahrzeugen in der Schweiz verschiedene Fahrerassistenzsysteme aktiv sein. Dazu gehören u. a. Notbremsassistenten oder Spurhaltewarnsysteme, die im Normalbetrieb nicht deaktiviert werden dürfen.

Ebenfalls obligatorisch ist der Unfalldatenschreiber (Event Data Recorder, EDR). Er erfasst relevante Fahrzeug- und Systemdaten rund um ein Ereignis und zeigt danach klar, ob sicherheitsrelevante Systeme ausgeschaltet waren.  
 

Warum ist das wichtig? 

Wird ein gesetzlich vorgeschriebenes Assistenzsystem bewusst deaktiviert und kommt es zu einem Unfall, kann das deutliche Folgen haben: 

Versicherungsrechtlich: Bei nachgewiesener Deaktivierung kann die Versicherung Leistungen kürzen oder Regress nehmen – insbesondere bei Grobfahrlässigkeit. 

Strafrechtlich: Das absichtliche Ausschalten eines sicherheitsrelevanten Systems kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht bewertet werden. Abhängig vom Unfall gilt dies als grobe Verkehrsregelverletzung, was Bussen oder auch den Entzug des Führerausweises zur Folge haben kann.  


Fazit

Das Ausschalten vorgeschriebener Assistenzsysteme ist kein Bagatelldelikt. Dank des Unfalldatenschreibers ist ein solches Verhalten nach einem Ereignis meist eindeutig nachweisbar – und führt entsprechend zu Konsequenzen.   Wer das Thema vertiefen oder eine versicherungstechnische Einschätzung für den eigenen Betrieb wünscht, darf sich gerne bei uns melden.

Florian Rubin, Mandatsverantwortlicher
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