Planen Sie den Ruhestand

Damit der finanzielle Spielraum auch nach der Pensionierung gesichert ist, lohnt es sich, wichtige Entscheide und zielgerichtete Vorkehrungen frühzeitig zu treffen. Der neue Lebensabschnitt stellt Sie vor komplexe Fragen zu verschiedensten Themen, beispielsweise der Frühpensionierung, der Nachlassregelung, der Absicherung im Pflegefall, einer Reduktion der Steuerbelastung oder der Optimierung der Hypothek. Die Planung des Ruhestands ist äusserst vielschichtig und selbst für Fachleute eine Herausforderung. Aus diesem Grund bieten wir eine umfassende Pensionsplanung an, die alle Fragen aufgreift und konkrete Antworten liefert. Aktuelle Kund:innen – und ihre Mitarbeitenden – profitieren von Vorzugskonditionen.

Pensionsplanung

Fabian Vogel
Bereichsleiter Personenversicherung

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Fabian Vogel

Haben Sie gewusst, dass...

  • das Einkommen aus AHV und der Pensionskasse durchschnittlich bloss 60% des bisherigen Erwerbseinkommens deckt?

  • ein 65-jähriger Mann gemäss Statistik mit 17, eine Frau mit 21 weiteren Lebensjahren rechnen darf?

  • ohne besondere Vorkehrungen ein Ehegatte (mit Kindern) im Todesfall auf lediglich 50% des Nachlasses Anspruch hat?

  • die Steuereinsparnisse aus Einzahlungen in die Pensionskasse und in die Säule 3a kurz vor der Pensionierung am höchsten sind?

  • 3a-Beiträge seit 2008 bis Alter 70 möglich sind?

  • ein Pflegeheim zwischen CHF 5'000 und CHF 15'000 pro Monat kostet?

  • 7'000 Pensionierte jährlich an Uni-Vorlesungen teilnehmen?

  • sich mittels Versicherungsprodukten die Steuern auf Kapitalerträgen sparen lassen?   

BVG Berufliche Vorsorge erklärt


Die Berufliche Vorsorge (2. Säule) ist ein wichtiger Pfeiler unseres Vorsorgesystems. Sie sorgt dafür, dass wir nach der Pensionierung den angewohnten Lebensstil auch ohne Erwerbstätigkeit weiterführen können und deckt bis dahin Risiken wie Tod und Invalidität. Die Berufliche Vorsorge sollte sorgfältig geplant werden, denn hier werden früh wichtige Weichen in Bezug auf die finanzielle Lage im Alter gestellt. Glausen + Partner AG ist SIBA Broker (Mitglied der Swiss Insurance Brokers Association) und berät Sie gerne zu diesem Thema.

Wissensbeiträge zum Thema

Die berufliche Vorsorge sollte sorgfältig geplant werden, denn hier werden früh wichtige Weichen in Bezug auf die finanzielle Lage im Alter gestellt.

Mit dem Ende des Winters beginnt bei uns auch die Zeit, in der wir uns intensiv mit der beruflichen Vorsorge unserer Kunden befassen. Da sich die Marktgegebenheiten in der beruflichen Vorsorge stetig wandeln und sich die Bedürfnisse eines Unternehmens an die BVG-Lösung für die Mitarbeitenden im Laufe der Zeit verändern, analysieren wir die Vorsorgepläne mit den versicherten Spar- und Risikoleistungen sowie die Art des Vorsorgemodelles regelmässig.

 

Welche Herausforderungen gibt es in der beruflichen Vorsorge?

Einerseits leben die Menschen immer länger (Stichwort «zunehmende Lebenserwartung»), wodurch das angesparte Geld in der beruflichen Vorsorge somit für einen längeren Zeitraum zur Ausrichtung der Rente ausreichen muss. Andererseits wurde es in den letzten Jahren immer schwieriger, das Geld ertragreich anzulegen und somit gleichzeitig eine attraktive Verzinsung zu ermöglichen. Das führt dazu, dass den aktuellen Rentenbeziehenden vielfach mehr Geld ausbezahlt wird, als dass sie selbst angespart haben. Die fehlenden Mittel müssen von den aktiven Versicherten getragen werden, was wiederum deren künftige Altersleistungen schmälert. Diese Querfinanzierung wird auch Umverteilung genannt. Um diese Umverteilung zu vermindern, senken die Vorsorgeeinrichtungen laufend ihre Umwandlungssätze.

 

Die berufliche Vorsorge (2. Säule) ist ein wichtiger Pfeiler unseres Vorsorgesystems. Sie soll dafür sorgen, dass wir nach der Pensionierung den angewohnten Lebensstil auch ohne Erwerbstätigkeit weiterführen können und deckt bis dahin Risiken wie Tod und Invalidität. Damit dies trotz der vorhandenen Herausforderungen weiterhin so bleibt, lohnt es sich, die versicherten Leistungen zu verbessern. Mit höheren Sparbeiträgen tragen Sie zu höheren Leistungen im Alter bei und mit gezielten Verbesserungen bei den Risikoleistungen im Falle von Tod und Invalidität vor der Pensionierung sind Ihre Mitarbeitenden besser abgesichert. Einerseits tragen Sie so zur finanziellen Sicherheit Ihrer Arbeitnehmenden bei. Andererseits bleiben Sie so ein attraktiver Arbeitgeber in Ihrem Bereich. In der Regel beteiligen sich Arbeitgebende und Mitarbeitende zu je 50% an den Beiträgen.

 

Häufig können durch einen Marktvergleich die Risiko- und Verwaltungskosten optimiert werden. Zudem unterscheidet sich die so wichtige Verzinsung der Altersguthaben teilweise stark. So haben Ihre Mitarbeitenden heute einen tieferen BVG-Abzug und bei der Pensionierung ein höheres Altersguthaben und eine höhere Rente.

Gerne analysieren wir auch Ihre Vorsorgelösung für Sie und helfen Ihnen so, ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben und die finanzielle Sicherheit für Ihre Mitarbeitenden zu verbessern. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
 

Weitere Informationen

Wir stehen Ihnen für ergänzende Informationen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns:
 

Fabian Vogel
Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis
Dipl. Berater Berufliche Vorsorge

Tel. 033 225 40 48
fabian.vogel@glausen.ch


Die Pension ist ein aktuelles und allgegenwärtiges Thema. Stehen Mitarbeitende kurz vor der Pension, fallen für Sie als Arbeitgebende einige To do’s an. Wir zeigen Ihnen, auf was Sie besonders achten müssen:

Pensionsalter

Das ordentliche Rentenalter erreichen Frauen aktuell mit 64, Männer mit 65. Der frühestmögliche Pensionierungszeitpunkt in der Beruflichen Vorsorge ist in der Regel Alter 58. Eine Weiterversicherung nach dem ordentlichen Pensionierungsalter ist auf Verlangen der versicherten Person bis höchstens zum 70. Altersjahr möglich, sofern das Vorsorgereglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung dies vorsieht.
 

Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wie oft angenommen, «automatisch» mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Dies hat zur Folge, dass bei einer Pensionierung eine Kündigung erfolgen muss, sofern nicht die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des Rentenalters vereinbart wurde. Bei Krankheit oder Unfall gelten die Sperrfristen und die Lohnfortzahlungspflicht gemäss OR. In der Regel wird der Austritt der Mitarbeitenden vereinbart, also im gegenseitigen Einvernehmen getroffen.
 

Anmeldung der AHV-Rente

Die AHV-Rente ist bei der Ausgleichskasse des Arbeitgebenden anzumelden. Damit es bei der Auszahlung nicht zu Verzögerungen kommt, sollte der Bezug zwei bis drei Monate vorher angemeldet werden.
 

Anmeldung Altersleistungen aus der Beruflichen Vorsorge

Die Vorsorgeeinrichtungen stellen 3 bis 6 Monate vor ordentlichem Rentenalter die Informationsunterlagen zur Pensionierung aus. Eine frühzeitige Einreichung der Unterlagen (ein bis zwei Monate vor der Pensionierung) stellt sicher, dass die Rente oder das Alterskapital pünktlich ausbezahlt wird.
 

Die Altersleistungen können als Rente, Kapital oder in Mischform bezogen werden.
 

Unfallversicherung

Brauchen Pensionierte eine Unfallversicherung? Mit dem Austritt aus dem Unternehmen fällt die Nichtberufsunfallversicherung weg. Es ist wichtig, dass sich Pensionierte über die obligatorische Krankenversicherung gegen Unfälle versichern.  Beim bestehenden Unfallversicherer des Arbeitgebers besteht noch innerhalb von 31 Tagen nach der Pensionierung eine Nachdeckung für Nichtberufsunfälle.

Wir werden in Kürze mehr zu den Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Pensionierung berichten.
 

Weitere Informationen

Wir stehen Ihnen für ergänzende Informationen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns:
 

Fabian Vogel
Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis
Dipl. Berater Berufliche Vorsorge

Tel. 033 225 40 48
fabian.vogel@glausen.ch

Die Nachfolge eines Unternehmens erfolgreich zu regeln, ist eine grosse und herausfordernde Aufgabe für den/die scheidenden Inhaber. So soll die nächste Generation doch die Möglichkeit haben, Aufgebautes erfolgreich weiter zu bewirtschaften und das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln. Versicherungs- und vorsorgetechnisch gilt es in solchen Situationen allerdings auch einiges zu berücksichtigen.

Damit der finanzielle Spielraum der scheidenden Inhaber auch nach der Pensionierung gesichert ist, lohnt es sich, wichtige Entscheide und zielgerichtete Vorkehrungen frühzeitig zu treffen. Der neue Lebensabschnitt kann nämlich viele komplexe Fragen wie Frühpensionierung, Nachlassregelung, Absicherung im Pflegefall, Reduktion der Steuerbelastung oder Optimierung von Hypotheken mit sich bringen. Auch für die neuen Inhaber sollte das für die Zukunft geltende Vorsorgekonzept den neuen Bedürfnissen angepasst und auch alle anderen Versicherungsverträge der Firma auf deren Aktualität zwingend geprüft werden. Unsere Fachleute bieten Ihnen in all diesen Themen Hilfe aus einer Hand.

Das ist unser Angebot:
 


Damit die Nachfolgesituation für alle beteiligten Parteien erfolgreich verläuft und damit versicherungsmässig keine unliebsamen Überraschungen drohen, ist es sinnvoll, die vorgenannten Massnahmen mit einem versierten Profi zu begleiten. Glausen + Partner ist auf solche Aufgaben spezialisiert und steht Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns hier – wir unsterstützen Sie gerne!
 

Autor: Michael Kurt

Vor der eigenen Pensionierung stellen sich praktische Fragen, die wir beantworten können. Unser Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit Ihrer Pensionsplanung.

Wer sich Gedanken über die Pensionierung macht, stellt sich viele Fragen:
 

  • AHV: Welche Rente kann ich aus der 1. Säule erwarten? Kann ich sie vorbeziehen oder aufschieben?

  • Pensionskasse: Wie hoch ist der Umwandlungssatz? Soll ich eine lebenslange Rente beziehen oder eher einen einmaligen Kapitalbezug vornehmen?

  • Frühpensionierung: Möchte ich mich frühzeitig pensionieren lassen – und kann ich sie mir überhaupt leisten?

  • Längere Arbeitsphase: Möchte ich über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus weiterarbeiten? Was muss ich aus steuerlicher und aus Vorsorge-spezifischer Perspektive beachten?

  • Nachlassregelung: Wer erbt mein Vermögen und wie kann ich dies beeinflussen?

  • Absicherung im Pflegefall: Was passiert, wenn ich pflegebedürftig werde?

  • Reduktion der Steuerbelastung: Wie kann ich diese senken und damit meine Vorsorge stärken?

  • Optimierung der Hypothek: Welche Möglichkeiten gibt es?
     

In einer gemeinsamen Pensionsplanung geben wir Ihnen Antworten auf diese Fragen. Möchten Sie mehr über das Thema erfahren?

Rufen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne.  
 

Autor: Fabian Vogel

Seit anfangs Jahr ist Beat Hari, erfahrener Pensionsplanungsspezialist, für unsere Kunden im Einsatz und das mit Erfolg. Sein unumstössliches Know-how und seine Weitsicht gepaart mit seiner kompetenten und ruhigen Art schaffen bei unseren Kunden Vertrauen. Michael Kurt, Mitglied der Geschäftsleitung von Glausen + Partner wollte von Beat Hari noch etwas mehr über sein Wirken und das Thema Pensionsplanung wissen. Hier das Interview:

Beat, weshalb ist eine sorgfältige Pensionsplanung eigentlich so wichtig und wann sollte mir dieser begonnen werden?

Es ist sehr wichtig, dass eine strukturierte Planung frühzeitig angegangen wird. Die letzten 15 Jahre vor der Pensionierung ist eigentlich die beste Zeitspanne um mit einer Planung zu starten.

Was beinhaltet eine solche Planung und welche Aspekte werden dabei beleuchtet?

Da gibt es je nach Lebenssituation des Kunden eine Vielzahl an Themen, die sortiert und besprochen werden müssen. Angefangen natürlich mit den persönlichen Wünschen und Ziele der betroffenen Person, über die genaue Betrachtung deren Einnahmen, Ausgaben, der finanziellen Grundlagen des Vermögens und Schulden bis hin zu Beurteilung der zivilständische Regulatoren (Güterrecht, Eherecht, Erben, Testamente, Vorsorgeauftrage usw.). Weiter müssen die Risiken im Alter beurteilt werden (vorzeitiges Versterben, Tragbarkeit auf Hinterbliebene etc.) und die Steuerbetrachtung.

Auf was muss beim Beizug eines Beraters grundsätzlich geachtet werden?
Wichtig für den Kunden wird immer sein, dass ein grosses Vertrauen besteht. Es werden stets sensitive Fragen und Daten zur Verfügung gestellt, da benötigt der Kunde eine absolute seriöse Person an seiner Seite, die ausgebildet ist, Erfahrung hat und die weiss, was sie tut. Mein Handwerk verträgt absolut keine Fehler, denn die Konsequenzen wären unter Umständen katastrophal. Am besten wählen Kunden einen neutralen Berater, der die vorhin erwähnten Kriterien erfüllt und der weder zu einer Versicherung noch zu einer Bank oder sonst einer Institution gehört, welche ein bestimmtes weiterführendes Interesse haben könnte.

Was war das persönlich einschneidendste Erlebnis in deiner Pensionsplanungskarriere? 

Es gäbe verschiedene Erlebnisse, welche ich hier erzählen könnte. Je nach Planungsstand haben einige wichtige Korrekturen und Massnahmen dazu geführt, dass viel Geld gespart werden konnte, obschon ein Treuhänder dies hätte erkennen müssen. Aber ganz speziell kommt mir ein Fall in den Sinn: Nach Erstellen der zivilen Regulatoren, wurde bereits 3 Monate später diese Schriftlichkeiten benötigt. Der Ehemann erlitt einen Schlaganfall und der Bänker wollte die Hypothek verlängern. Der Vertrag konnte unterzeichnet werden, ohne dass das KESB etwas dazu sagen konnte. Die Ehefrau und Kinder waren sehr dankbar.

Gibt es Personen, die keine Pensionsplanung benötigen? 

Jein. Im Prinzip benötigt jeder ab dem Alter 50-55 eine Planung. Es kann durchaus sein, dass genügend finanzielle Mittel vorhanden sind und es eigentlich keine Berechnungen braucht, jedoch es noch viele verschiedene Faktoren hat, um trotzdem eine Planung empfehlen zu können. Hast du gewusst, dass obwohl Michael Schumacher viele Millionen hat, seine Ehefrau nicht darüber verfügen kann, da kein Vorsorgeauftrag erstellt wurde. Das KESB verwaltet sein Kapital und so sollte es eben gerade nicht sein.

Wenn auch Sie sich für eine Pensionsplanung interessieren, dann kontaktieren Sie unseren Fabian Vogel. Er und Beat Hari helfen Ihnen gerne weiter.

Autor: Fabian Vogel

Wünsche und finanzielle Möglichkeiten optimal aufeinander abzustimmen steht im Zentrum der Pensionsplanung – beginnen Sie frühzeitig damit.

Auch wenn Sie noch mitten im Erwerbsleben stehen – es lohnt sich, die eigene Pensionierung frühzeitig zu planen, bestenfalls ab dem 55. Altersjahr. Ihre Entscheide hängen nicht nur von finanziellen Überlegungen ab, sondern auch von Ihren Wünschen. Deshalb sollten Sie sich genügend Zeit für die Planung des dritten Lebensabschnitts nehmen. So können Wünsche und finanzieller Spielraum optimal aufeinander abgestimmt werden.
 

Damit dieser finanzielle Spielraum auch nach der Pensionierung gesichert ist, lohnt es sich, wichtige Entscheide und zielführende Vorkehrungen frühzeitig zu treffen. Der dritte Lebensabschnitt bringt viele komplexe Fragen mit sich. Beispielsweise die Frühpensionierung, die Regelung des Nachlasses, die Absicherung im Pflegefall, die Reduktion der Steuerbelastung oder die Optimierung der Hypothek.
 

Die Planung des Ruhestands ist daher äusserst vielschichtig und selbst für Fachleute eine Herausforderung – unsere Expert:innen der Pensionsplanung stehen Ihnen zu Diensten.

Autor: Fabian Vogel

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